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IFRS 18 69

Gewinn- und Verlustrechnung

In der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellende Summen und Zwischensummen

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Ein Unternehmen hat in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Summen und Zwischensummen darzustellen:

(a)

das Betriebsergebnis (siehe Paragraph 70),

(b)

das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern (siehe Paragraph 71), vorbehaltlich Paragraph 73, und

(c)

den Gewinn oder Verlust (siehe Paragraph 72).

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ZAAAK-10127