IFRS 18 69
Gewinn- und Verlustrechnung
In der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellende Summen und Zwischensummen
69
Ein Unternehmen hat in der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Summen und Zwischensummen darzustellen:
(a)
das Betriebsergebnis (siehe Paragraph 70),
(b)
das Ergebnis vor Finanzierung und Ertragsteuern (siehe Paragraph 71), vorbehaltlich Paragraph 73, und
(c)
den Gewinn oder Verlust (siehe Paragraph 72).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127