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IFRS 18 65

Gewinn- und Verlustrechnung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Unternehmen mit bestimmten Hauptgeschäftstätigkeiten

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Unternehmen, die die Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden als eine Hauptgeschäftstätigkeit ausüben, haben Erträge und Aufwendungen wie folgt zuzuordnen (siehe Paragraph B59):

(a)

Erträge und Aufwendungen aus den in Paragraph 59(a) angeführten Verbindlichkeiten (d. h. Verbindlichkeiten, die sich aus Geschäftsvorfällen ergeben, welche lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten) sind,

(i)

wenn die Verbindlichkeiten mit der Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden in Verbindung stehen, der Kategorie „Betrieb“ zuzuordnen.

(ii)

wenn die Verbindlichkeiten nicht mit der Bereitstellung von Finanzierungen für Kunden in Verbindung stehen – unter Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts hinsichtlich der für die Zuordnung der in Paragraph 60 angeführten Erträge und Aufwendungen zugrunde gelegten Rechnungslegungsmethode – der Kategorie „Betrieb“ oder der Kategorie „Finanzierung“ zuzuordnen. Die Wahl der Rechnungslegungsmethode hat derjenigen zu entsprechen, die das Unternehmen für Erträge und Aufwendungen aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Paragraph 56(b)(ii) getroffen hat.

(b)

Erträge und Aufwendungen aus den in Paragraph 59(b) angeführten Verbindlichkeiten (d. h. Verbindlichkeiten, die sich aus Geschäftsvorfällen ergeben, welche nicht lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten) sind

(i)

der Kategorie „Finanzierung“ zuzuordnen, wenn es sich um in Paragraph 61 angeführte Erträge und Aufwendungen handelt, oder

(ii)

der Kategorie „Betrieb“ zuzuordnen, wenn es sich nicht um in Paragraph 61 angeführte Erträge und Aufwendungen handelt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127