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IFRS 18 61

Gewinn- und Verlustrechnung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Kategorie „Finanzierung“

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Was die in Paragraph 59(b) angeführten Verbindlichkeiten betrifft (d. h. Verbindlichkeiten, die sich aus Geschäftsvorfällen ergeben, welche nicht lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten), hat ein Unternehmen – es sei denn, die Paragraphen 63–64 sehen etwas anderes vor – Folgendes der Kategorie „Finanzierung“ zuzuordnen:

(a)

Zinserträge und -aufwendungen, jedoch nur, wenn das Unternehmen diese Erträge und Aufwendungen zum Zweck der Anwendung anderer Vorschriften von IFRS-Rechnungslegungsstandards ermittelt, und

(b)

Erträge und Aufwendungen, die sich aus Zinsänderungen ergeben, jedoch nur, wenn das Unternehmen diese Erträge und Aufwendungen zum Zweck der Anwendung anderer Vorschriften von IFRS-Rechnungslegungsstandards ermittelt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127