Gewinn- und Verlustrechnung
Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Kategorie „Finanzierung“
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Was die in Paragraph 59(a) genannten Verbindlichkeiten betrifft (d. h. Verbindlichkeiten, die sich aus Geschäftsvorfällen ergeben, welche lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten), hat ein Unternehmen – es sei denn, die Paragraphen 63–66 sehen etwas anderes vor – die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Beträge für Folgendes der Kategorie „Finanzierung“ zuzuordnen:
Erträge und Aufwendungen, die sich aus der Bewertung beim erstmaligen Ansatz und der Folgebewertung der Verbindlichkeiten ergeben, einschließlich bei der Ausbuchung der Verbindlichkeiten (siehe Paragraph B52), und
die zusätzlichen Aufwendungen, die der Emission und der Tilgung der Verbindlichkeiten einzeln zugeordnet werden können – z. B. Transaktionskosten.
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ZAAAK-10127