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IFRS 18 53

Gewinn- und Verlustrechnung

Kategorien der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Kategorie „Investition“

53

Ein Unternehmen hat die in Paragraph 54 angeführten Erträge und Aufwendungen aus folgenden Vermögenswerten der Kategorie „Investition“ zuzuordnen, es sei denn, die Paragraphen 55–58 schreiben für ein Unternehmen, das eine bestimmte Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, etwas anderes vor:

(a)

Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen (siehe Paragraphen B43–B44),

(b)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und

(c)

sonstige Vermögenswerte, wenn sie einzeln und weitgehend unabhängig von den anderen Ressourcen des Unternehmens einen Ertrag erwirtschaften (siehe Paragraphen B45–B49).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127