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IFRS 18 5

Anwendungsbereich

5

Dieser Standard gilt nicht für die Darstellung und Angabe von Informationen in verkürzten Zwischenabschlüssen, die gemäß IAS 34 Zwischenberichterstattung aufgestellt werden. Die Paragraphen 41–45 und 117–125 sind hingegen auf solche Zwischenabschlüsse anzuwenden.

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ZAAAK-10127