IFRS 18 46
Gewinn- und Verlustrechnung
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Ein Unternehmen hat alle Ertrags- und Aufwandsposten in einer Berichtsperiode in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen, sofern nicht von einem IFRS-Rechnungslegungsstandard etwas anderes vorgeschrieben oder gestattet wird (siehe Paragraphen 88–95 und B86).
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ZAAAK-10127