IFRS 18 44
Aggregation und Aufgliederung
Saldierung
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Ein Unternehmen darf Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen nicht miteinander saldieren, sofern nicht die Saldierung von einem IFRS-Rechnungslegungsstandard vorgeschrieben oder gestattet wird (siehe Paragraphen B27–B28).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127