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IFRS 18 40

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Berichtigung oder Umgliederung

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Der Stichtag dieser dritten Bilanz ist der Beginn der vorangegangenen Periode, unabhängig davon, ob der Abschluss eines Unternehmens Vergleichsinformationen für frühere Perioden umfasst (so wie in den Paragraphen B14–B15 gestattet).

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zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127