IFRS 18 40
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Berichtigung oder Umgliederung
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Der Stichtag dieser dritten Bilanz ist der Beginn der vorangegangenen Periode, unabhängig davon, ob der Abschluss eines Unternehmens Vergleichsinformationen für frühere Perioden umfasst (so wie in den Paragraphen B14–B15 gestattet).
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127