IFRS 18 36
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Berichtigung oder Umgliederung
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IAS 8 führt aus, welche Anpassungen der Vergleichsinformationen bei der Änderung einer Rechnungslegungsmethode oder der Berichtigung eines Fehlers erforderlich sind.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127