Suchen Barrierefrei
IFRS 18 36

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Berichtigung oder Umgliederung

36

IAS 8 führt aus, welche Anpassungen der Vergleichsinformationen bei der Änderung einer Rechnungslegungsmethode oder der Berichtigung eines Fehlers erforderlich sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127