IFRS 18 34
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Berichtigung oder Umgliederung
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Ist die Umgliederung der Vergleichsbeträge undurchführbar, sind folgende Angaben erforderlich:
(a)
der Grund für die unterlassene Umgliederung und
(b)
die Art der Anpassungen, die bei einer Umgliederung erfolgt wären.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127