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IFRS 18 34

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Änderung der Rechnungslegungsmethode, rückwirkende Berichtigung oder Umgliederung

34

Ist die Umgliederung der Vergleichsbeträge undurchführbar, sind folgende Angaben erforderlich:

(a)

der Grund für die unterlassene Umgliederung und

(b)

die Art der Anpassungen, die bei einer Umgliederung erfolgt wären.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127