Suchen Barrierefrei
IFRS 18 32

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Vergleichsinformationen

32

Ein Unternehmen hat in jedem primären Abschlussbestandteil und im Anhang eine aktuelle Berichtsperiode und die vorangegangene Periode darzustellen. Die Paragraphen B14–B15 enthalten Vorschriften in Bezug auf zusätzliche Vergleichsinformationen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127