IFRS 18 32
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Vergleichsinformationen
32
Ein Unternehmen hat in jedem primären Abschlussbestandteil und im Anhang eine aktuelle Berichtsperiode und die vorangegangene Periode darzustellen. Die Paragraphen B14–B15 enthalten Vorschriften in Bezug auf zusätzliche Vergleichsinformationen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127