IFRS 18 28
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Häufigkeit der Berichterstattung
28
Ein Unternehmen hat mindestens jährlich einen vollständigen Abschluss aufzustellen. Wenn sich der Abschlussstichtag ändert und der Abschluss für einen Zeitraum aufgestellt wird, der länger oder kürzer als ein Jahr ist, hat das Unternehmen zusätzlich zur Periode, auf die sich der Abschluss bezieht, anzugeben:
(a)
den Grund für die Verwendung einer längeren bzw. kürzeren Berichtsperiode und
(b)
die Tatsache, dass die im Abschluss enthaltenen Beträge nicht vollständig vergleichbar sind.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127