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IFRS 18 22

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Funktionen der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs

Informationen, die in den primären Abschlussbestandteilen dargestellt werden

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Mit Blick auf die Bereitstellung einer nützlichen strukturierten Zusammenfassung in einem primären Abschlussbestandteil hat ein Unternehmen spezifische Vorschriften einzuhalten, die die Struktur des Abschlussbestandteils bestimmen. Bei den spezifischen Vorschriften handelt es sich um folgende:

(a)

für die Gewinn- und Verlustrechnung – die Vorschriften der Paragraphen 47, 69, 76 und 78,

(b)

für die Gesamtergebnisrechnung – die Vorschriften der Paragraphen 86–88,

(c)

für die Bilanz – die Vorschriften der Paragraphen 96 und 104,

(d)

für die Eigenkapitalveränderungsrechnung – die Vorschriften des Paragraphen 107 und

(e)

für die Kapitalflussrechnung – die Vorschriften des Paragraphen 10 von IAS 7.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127