Suchen Barrierefrei
IFRS 18 20

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Funktionen der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs

Informationen, die in den primären Abschlussbestandteilen dargestellt oder im Anhang angegeben werden

20

Ein Unternehmen hat die Bereitstellung zusätzlicher Angaben in Betracht zu ziehen, wenn die Einhaltung der spezifischen Vorschriften von IFRS-Rechnungslegungsstandards allein nicht ausreicht, um die Abschlussadressaten in die Lage zu versetzen, die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen sowie sonstigen Ereignissen und Bedingungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verstehen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127