IFRS 18 19
Allgemeine Vorschriften für den Abschluss
Funktionen der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs
Informationen, die in den primären Abschlussbestandteilen dargestellt oder im Anhang angegeben werden
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Einige IFRS-Rechnungslegungsstandards nennen Informationen, die in den primären Abschlussbestandteilen dargestellt oder im Anhang angegeben werden müssen. Ein Unternehmen braucht einer bestimmten Darstellungs- oder Angabepflicht eines IFRS-Rechnungslegungsstandards jedoch nicht nachzukommen, wenn die aus der Darstellung oder Angabe resultierenden Informationen nicht wesentlich sind. Dies gilt selbst dann, wenn ein IFRS-Rechnungslegungsstandard bestimmte Anforderungen oder Mindestanforderungen vorgibt.
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ZAAAK-10127