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IFRS 18 17

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Funktionen der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs

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Funktion des Anhangs ist es, die wesentlichen Informationen bereitzustellen, die erforderlich sind, um

(a)

die Abschlussadressaten in die Lage zu versetzen, die in den primären Abschlussbestandteilen dargestellten Einzelposten zu verstehen (siehe Paragraph B6), und

(b)

die primären Abschlussbestandteile um zusätzliche Informationen zu ergänzen, damit die Zielsetzung des Abschlusses erreicht wird (siehe Paragraph B7).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127