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IFRS 18 15

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Funktionen der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs

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Um die Zielsetzung des Abschlusses (siehe Paragraph 9) zu erreichen, stellt ein Unternehmen Informationen in den primären Abschlussbestandteilen dar und gibt Informationen im Anhang an. Ein Unternehmen braucht lediglich wesentliche Informationen darzustellen oder anzugeben (siehe Paragraphen 19 und B1–B5).

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ZAAAK-10127