IFRS 18 131
Anhangangaben
Weitere Angaben
131
Ein Unternehmen ohne gezeichnetes Kapital, wie etwa eine Personengesellschaft oder ein Treuhandfonds, hat Informationen anzugeben, die den in Paragraph 130(a) verlangten gleichwertig sind und Bewegungen während der Berichtsperiode in jeder Eigenkapitalkategorie sowie die Rechte, Vorzugsrechte und Beschränkungen jeder Eigenkapitalkategorie zeigen.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127