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IFRS 18 13

Allgemeine Vorschriften für den Abschluss

Vollständiger Abschluss

13

In diesem Standard werden

(a)

der in Paragraph 12(a) genannte Teil „Gewinn oder Verlust“ und die in Paragraph 12(b) genannte Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet, und

(b)

der in Paragraph 12(a) genannte Teil „sonstiges Ergebnis“ und die in Paragraph 12(b) genannte Gesamtergebnisrechnung als Gesamtergebnisrechnung bezeichnet.

Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127