Anhangangaben
Kapital
127
Zur Erfüllung der Vorschrift in Paragraph 126 hat ein Unternehmen im Anhang folgende Angaben zu machen:
qualitative Angaben zu seinen Zielen, Methoden und Verfahren für das Kapitalmanagement, einschließlich
einer Beschreibung dessen, was als Kapital gemanagt wird,
für den Fall, dass ein Unternehmen externen Kapitalanforderungen unterliegt – der Art dieser Anforderungen und der Art und Weise, wie sie in das Kapitalmanagement einbezogen werden, und
Angaben darüber, wie es seine Ziele für das Kapitalmanagement erfüllt.
zusammenfassende quantitative Angaben darüber, was als Kapital gemanagt wird. Einige Unternehmen betrachten bestimmte finanzielle Verbindlichkeiten (wie einige Formen nachrangiger Verbindlichkeiten) als Teil des Kapitals. Für andere Unternehmen hingegen fallen bestimmte Eigenkapitalkomponenten (wie solche, die aus der Absicherung von Zahlungsströmen resultieren) nicht unter das Kapital.
jede Veränderung bei a) und b), die gegenüber der vorangegangenen Berichtsperiode eingetreten ist.
Angaben darüber, ob das Unternehmen in der Berichtsperiode alle etwaigen externen Kapitalanforderungen erfüllt hat, denen es unterliegt.
für den Fall, dass es solche externen Kapitalanforderungen nicht erfüllt hat, die Konsequenzen dieser Nichterfüllung.
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127