Anhangangaben
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Angaben zu den vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
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Wenn ein Unternehmen die Art und Weise, wie es eine vom Management festgelegte Erfolgskennzahl berechnet, ändert, eine neue vom Management festgelegte Erfolgskennzahl hinzufügt, die Verwendung einer zuvor angegebenen vom Management festgelegten Erfolgskennzahl einstellt oder die Art und Weise ändert, wie es die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Überleitungsposten, deren Angabe in Paragraph 123(d) verlangt wird, bestimmt, hat es Folgendes anzugeben:
eine Erläuterung, die es den Abschlussadressaten ermöglicht, die Änderung, Hinzufügung oder Einstellung und deren Auswirkungen zu verstehen,
die Gründe für die Änderung, Hinzufügung oder Einstellung,
angepasste Vergleichsinformationen, die die Änderung, Hinzufügung oder Einstellung widerspiegeln, es sei denn, dies ist undurchführbar. Die Auswahl einer vom Management festgelegten Erfolgskennzahl durch ein Unternehmen ist keine Wahl einer Rechnungslegungsmethode. Bei der Beurteilung, ob die Anpassung der Vergleichsinformationen undurchführbar ist, hat ein Unternehmen jedoch die Vorschriften der Paragraphen 50–53 von IAS 8 anzuwenden.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAK-10127