IFRS 18 122
Anhangangaben
Vom Management festgelegte Erfolgskennzahlen
Angaben zu den vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen
122
Ein Unternehmen hat Informationen über alle Kennzahlen, die der Definition der vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen in Paragraph 117 entsprechen, in einer einzigen Anhangangabe anzugeben (siehe Paragraphen B132–B133). Diese Anhangangabe hat eine Erklärung zu enthalten, dass die vom Management festgelegten Erfolgskennzahlen die Sicht des Managements hinsichtlich eines Aspekts der Ertragslage des Unternehmens insgesamt vermitteln und nicht notwendigerweise mit von anderen Unternehmen bereitgestellten Kennzahlen, die ähnliche Bezeichnungen oder Beschreibungen aufweisen, vergleichbar sind.
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ZAAAK-10127