IFRS 18 101
Bilanz
Einstufung von Vermögenswerten und Schulden als kurz- oder langfristig
Kurzfristige Schulden
101
Ein Unternehmen hat eine Schuld in folgenden Fällen als kurzfristig einzustufen:
(a)
die Erfüllung der Schuld wird innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet (siehe Paragraphen B96 und B107–B108),
(b)
die Schuld wird primär zu Handelszwecken gehalten (siehe Paragraph B97),
(c)
die Schuld ist innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zu erfüllen (siehe Paragraphen B97–B98 und B107–B108), oder
(d)
das Unternehmen hat am Abschlussstichtag nicht das Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben (siehe Paragraphen B99–B108).
Fundstelle(n):
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ZAAAK-10127