IFRS 18 1
Zielsetzung
1
Dieser Standard legt Vorschriften für die (in den primären Abschlussbestandteilen erfolgende) Darstellung von Informationen und die (im Anhang erfolgende) Angabe von Informationen in Abschlüssen für allgemeine Zwecke (kurz: Abschlüsse) fest, mit denen sichergestellt werden soll, dass in den genannten Abschlüssen relevante Informationen bereitgestellt werden, die ein getreues Bild der Vermögenswerte, der Schulden, des Eigenkapitals, der Erträge und der Aufwendungen eines Unternehmens vermitteln.
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ZAAAK-10127