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BFH Urteil v. - VIII R 95/72 BStBl 1974 II S. 572

Gesetze: EStG (1969) § 20 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 14 Abs. 1GG Art. 19 Abs. 2GG Art. 20 Abs. 1GG Art. 28 Abs. 1GG Art. 109 Abs. 2

Leitsatz

1. Im Jahre 1969 erzielte Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen mit dem Nennwert (Nominalwert) der Besteuerung. Eine Umrechnung der Einkünfte entsprechend der damals eingetretenen Geldwertverschlechterung ist unzulässig. Auch von Zinseinnahmen kann kein steuerfreier Kapitalentwertungsersatz abgezogen werden.

2. Diese Besteuerung der Kapitaleinkünfte läßt sich mit dem Grundgesetz vereinbaren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 572
BFHE S. 546 Nr. 112,
VAAAB-00029

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BFH, Urteil v. 14.05.1974 - VIII R 95/72

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