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Track 10 | Erhöhte AfA: Kein Verstoß gegen Unionsrecht durch Beschränkung auf im Inland gelegene Baudenkmale
Die Beschränkung der Steuerbegünstigung des § 7i EStG auf inländische Baudenkmale ist nach einer aktuellen Entscheidung des BFH grundsätzlich unionsrechtskonform. Die Richter verneinten einen Verstoß gegen die europäischen Grundfreiheiten, sprich: gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit. Eine Besonderheit gilt allerdings bei Baudenkmalen im Ausland, die zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehören. Dann ist eine erhöhte AfA ausnahmsweise zu gewähren.
Bei der nächsten Entscheidung können wir uns kurzfassen. Es geht um die erhöhten Abschreibungen bei Baudenkmalen, die zur Einkunftserzielung genutzt werden. Begünstigt sind nach § 7i EStG nur Gebäude, die im Inland gelegen sind.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt bekräftigt, dass die Beschränkung auf inländische Baudenkmale grundsätzlich unionsrechtskonform ist. Die Richter verneinten einen Verstoß gegen die europäischen Grundfreiheiten, sprich: gegen die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit.
Eine Besonderheit gilt allerdings bei Baudenkmalen im Ausland, die zum kulturgeschichtlichen Erbe Deutschlands gehören. Etwa bei einem Baudenkmal im Elsass oder in Polen. Dann ist ...