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Track 26 | Arbeitszimmer: Abzug der Kosten bei unentgeltlicher Mitarbeit von Familienangehörigen
Der Bundesfinanzhof muss sich mit der Frage befassen, ob ein Selbständiger die Kosten für einen Raum, der von seinem unentgeltlich im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten zur Erledigung betrieblicher Tätigkeiten genutzt wird, als Betriebsausgaben geltend machen kann. Das FG Münster hatte dies in erster Instanz verneint und keine Revision zu gelassen. Die dagegen gerichtete Beschwerde war erfolgreich. Der Bundesfinanzhof gewährte zudem die Aussetzung der Vollziehung.
Der Bundesfinanzhof muss sich auch mit der spannenden Frage befassen: Welche Regeln gelten bei einem Selbständigen im Hinblick auf ein Arbeitszimmer, wenn dieses von seinem Ehegatten genutzt wird, der unentgeltlich im Betrieb mitarbeitet.
Das FG Münster hatte in erster Instanz das Arbeitszimmer, das von der Ehefrau zur Erledigung betrieblicher Tätigkeiten genutzt wurde, überhaupt nicht einkommensteuerlich berücksichtigt. Es sei nicht als Arbeitszimmer des selbständigen Ehemanns zu qualifizieren. Und eine Berücksichtigung bei der Ehefrau komme ebenfalls nicht in Betracht. Mit dem Argument, dass diese keine Einkünfte erzielt habe.
Die Finanzrichter aus Westfalen hatten keine Revision zu...