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Track 25 | Photovoltaikanlage: Kein Investitionsabzugsbetrag bei privater Verwendung des Stroms zu mehr als 10 %
Wird eine Photovoltaikanlage gewerblich betrieben, ist der private Verbrauch des Stroms nach der Auffassung der Finanzverwaltung keine schädliche außerbetriebliche Nutzung der Photovoltaikanlage i. S. des § 7g EStG, sondern eine unschädliche Sachentnahme des produzierten Stroms. Das FG Hessen hat dieser steuerzahlerfreundlichen Auffassung widersprochen. Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.
Beim Bundesfinanzhof ist auch ein Verfahren anhängig zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage.
Seit der Einführung des § 3 Nr. 72 EStG ist umstritten, welche Folge die Steuerbefreiung ab dem Jahr 2022 hat – für zuvor gebildete, aber noch nicht abgewickelte Investitionsabzugsbeträge zur Anschaffung von nunmehr steuerbefreiten Photovoltaikanlagen. Und ob die von der Verwaltung geforderte Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an rückwirkende Gesetze vereinbar ist. – Mit dieser Frage hatte sich das Hessische FG bei dem neu geführten Revisionsverfahren in erster Instanz aber gar nicht befasst. Die Richter kamen nämlich im Streitfall zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2021 ein ...