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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 22-24 | Internet: Ertragsteuerliche Zuordnung von freiwilligen Zuwendungen der Nutzer auf dem Prüfstand

Bei freiwilligen Zahlungen der Leser (sog. Spenden) an den Betreiber eines frei zugänglichen Internet-Blogs handelt es sich nach einer aktuellen Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg nicht um Schenkungen i. S. des ErbStG, sondern um Betriebseinnahmen, die im Rahmen der Einkünfte aus § 18 EStG zu erfassen sind. Das Finanzgericht hat überraschend die Revision zugelassen. Diese wurde eingelegt, so dass der BFH erstmals Gelegenheit bekommt, zu der Abgrenzung Stellung zu nehmen.

Wir beginnen mit einem schwebenden Prozess, der für die Anbieter von Content im Internet von großer Bedeutung ist. Erstmals gibt es einen Musterprozess beim Bundesfinanzhof zu der Frage, wie freiwillige Zuwendungen der Nutzer einkommensteuerlich einzuordnen sind.

Der Hintergrund ist bekannt: Viele Online-Angebote sind frei zugänglich. Es gibt keine Bezahlschranke. Die Nutzer werden jedoch animiert, Spenden zu leisten oder Patenschaften zu übernehmen. Diese freiwilligen Zahlungen werden neudeutsch als Donations bezeichnet.

Ein typisches Beispiel ist die Gymnastiklehrerin Gabi Fastner, die nahezu täglich neue Videos bei YouTube hochfährt und eine große Fangemeinde hat. Ihre insgesamt rund 4.00...

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