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Track 19-21 | Steueränderungsgesetz 2025: Wichtige Verbesserungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen
Wir informieren Sie über folgende Neuerungen: Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, Erhöhung der Besteuerungsfreigrenze bei sportlichen Veranstaltungen, Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck, Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei Gemeinnützigkeit, Verringerung von Haftungsrisiken.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat es auch eine ganze Reihe wichtiger Verbesserungen für Vereine und gemeinnützige Organisationen gegeben.
Über die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale hatten wir soeben schon in unserem Überblick zu den einkommensteuerlichen Änderungen gesprochen. Wir hatten dabei auf die Klarstellung hingewiesen, wonach auch eine nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nur dann begünstigt ist, wenn sie gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
Für Vereine und gemeinnützige Organisationen ist die Anhebung der Freibeträge natürlich eine gute Nachricht. ...