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Einkommensteuer | Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung (BFH)
Kapitalleistungen aus der
betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien
Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine "außerordentlichen
Einkünfte" nach
§ 34 Abs.
2 Nr. 4 EStG (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten)
(; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob einmalige Kapitalauszahlungen von betrieblichen Rentenansprüchen der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG unterliegen: Die Klägerin hatte mit ihrem damaligen Arbeitgeber im Jahr 2005 die Umwandlung eines Teils ihres Gehalts in einen Anspruch auf Versicherungsschutz in Form von Beiträgen zu einer Direktversicherung nach dem BetrAVG vereinbart. Der Arbeitgeber schloss daraufhin für die Klägerin eine solche Versicherung mit ...