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Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein - VI 3510 - S 7107 - 008

Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand - § 2b UStG; Einnahmen aus der Fertigung von biometrischen Aufnahmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumenten

- USt-Kurzinformation -

Die Fertigung von Lichtbildern durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit einem Lichtbildaufnahmegerät im Zusammenhang mit der Ausstellung von Ausweisdokumenten (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose), für die sich die Gebühr der Ausstellung der jeweiligen Dokumente nach der jeweils einschlägigen Gebührenordnung erhöht, unterliegt als Nebenleistung zu der nicht umsatzsteuerbaren Ausstellung von Ausweisdokumenten nicht der Umsatzsteuer, wenn das gefertigte Lichtbild ausschließlich für die Erstellung der bei der jeweiligen Behörde beantragten Ausweisdokumente verwendet werden kann und eine darüberhinausgehende Nutzung ausgeschlossen ist.

Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein v. - VI 3510 - S 7107 - 008

Fundstelle(n):
UR 2025 S. 885 Nr. 22
AAAAK-09484