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BFH 26.02.2025 II R 54/22, StuB 3/2026 S. 127

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Befindet sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alternative 1, Nr. 4 ErbStG i. d. F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom (BGBl 2013 I S. 1809, BStBl 2013 I S. 802) – ErbStG – nicht zum nach § 13a Abs. 4 ErbStG begünstigten Betriebsvermögen (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1, § 13a Abs. 1 Satz 1, § 13b Abs. 1 Nr. 2, § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 2, § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alternative 1, Nr. 4 analog, § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a, § 13b Abs. 4 ErbStG; § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).

Praxishinweise

(1) Der BFH hat das Urteil nachträglich noch zur Veröffentlichung bestimmt. Der Kläger erwa...BGBl 2013 I S. 1809BStBl 2013 I S. 802

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