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StuB Nr. 3 vom Seite 81

Bilanzreport 2025

Darstellung ausgewählter Bilanzierungssachverhalte

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

Auch 2025 haben sich in der Bilanzwelt wieder viele Änderungen ergeben. Das BMF und das IDW haben sich etwa zur energetischen Sanierung von Gebäuden geäußert. Der BFH hat u. a. zum wirtschaftlichen Eigentum bei Sicherungsübereignung und bei Vorbehaltsnießbauch geurteilt, außerdem zu zulässigen Schätzmethoden bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung. Der Gesetzgeber hat die stufenweise Körperschaftsteuersatzsenkung beschlossen mit komplexen Folgen für die Bilanzierung latenter Steuern. Aus diesem und anderem nachfolgend eine – wie immer subjektive – Auswahl.

Prinz/Kanzler, Handbuch Bilanzsteuerrecht, 4. Aufl. 2021, NWB FAAAH-92843

Kernfragen
  • Worauf ist beim Bilanzansatz hinzuweisen?

  • Was ist bei der Bewertung latenter Steuern zu beachten?

  • Welche Hinweise des IDW sind von besonderer Relevanz?

I. Bilanzansatz

1. Nachträgliche Herstellungskosten auf Grund und Boden

[i]Oser/Wirtz, Rückstellungsreport 2025, StuB 1/2026 S. 1, NWB BAAAK-07119
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 17. Aufl. 2025, NWB MAAAJ-97064
Die Frage, ob Aufwendungen auf einen Vermögensgegenstand/ein Wirtschaftsgut zu aktivieren oder sofort als Aufwand/Betriebsausgabe zu verrechnen sind, ist vor allem bei Immobilien ein Dauerbrenner. Ein Urteil des FG Münster befasste sich hier mit folgendem Sachverhalt: Der Stpfl. erwarb ein gewerbliches Grundstück, das im Radius von etwa zwölf Metern um einen Schacht nicht zur Befahrung mit Fahrzeugen oder zur Bebauung geeignet war. Einige Jahre später ergab sich aus einem geotechnischen Gutachten, dass der Bereich, in dem Setzungen, Senkungen und Tagesbrüche aufgetreten waren, flächenmäßig etwa auf das Siebenfache angestiegen war, so dass das Grundstück insgesamt nicht mehr genutzt werden konnte und vom Eigentümer ein Betretungsverbot ausgesprochen wurde. Für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen begehrte der Stpfl. den sofortigen Abzug der Aufwendungen, da es sich bei dem Schacht um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handele; diese Maßnahme diene der Instandhaltung. Das FA sah hingegen nachträgliche Herstellungskosten auf den Grund und Boden.

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 8
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