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BFH Urteil v. - VIII R 11/71 BStBl 1974 II S. 476

Gesetze: EStG (1965) § 54EStG (1965) § 9

Leitsatz

1. Die Kosten eines Einbauschranks gehören nicht zu den nach § 54 EStG 1965 abschreibungsbegünstigten Herstellungskosten einer eigengenutzten Eigentumswohnung.

2. Der Erwerber einer Eigentumswohnung kann die ihm vom Veräußerer belasteten Geldbeschaffungskosten im Jahr ihrer Entrichtung nur dann in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, wenn sie ihm als Darlehensschuldner bei der Kreditaufnahme erwachsen sind.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 476
BFHE S. 244 Nr. 112,
ZAAAA-99972

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BFH, Urteil v. 11.12.1973 - VIII R 11/71

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