Einkommensteuer | Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten (BMF)
Das BMF hat das finale Schreiben
zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten,
Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d.
§ 6 Abs.
1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung
von Gebäuden veröffentlicht ().
In dem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
I. Anschaffungskosten
Umfang der Anschaffungskosten
Betriebsbereiter Zustand eines Gebäudes
Unentgeltlicher oder teilentgeltlicher Erwerb
II. Herstellungskosten
Umfang der Herstellungskosten
Herstellung eines Gebäudes
Erweiterung eines Gebäudes
Über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung
III. Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Umfang der anschaffungsnahen Herstellungskosten
Aufwendungen, die keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind
Dreijahreszeitraum
15 %-Grenze
IV. Zusammentreffen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwendungen
V. Feststellungslast
Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses BMF-Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre.
Das Schreiben ersetzt die , BStBl 2003 I S. 386 sowie v. - IV C 1 - S 2171 c/09/10004: 006, BStBl 2017 I S. 1447.
Der Volltext des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
IAAAK-09023