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BFH Urteil v. - VIII R 122/73 BStBl 1974 II S. 457

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2EStG § 12 Nr. 2

Leitsatz

Behält sich ein Unterhaltsberechtigter bei der Übereignung seines Mietwohngrundstückes an seinen Sohn ein lebenslängliches Wohnrecht an der von ihm bereits innegehabten Wohnung vor, ohne daß dies als beschränkte persönliche Dienstbarkeit ausgestaltet worden ist, so ist der Nutzungswert der Wohnung dem Sohn zuzurechnen.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 457
BFHE S. 139 Nr. 112,
GAAAA-99961

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BFH, Urteil v. 28.02.1974 - VIII R 122/73

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