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BFH Urteil v. - IV R 100/70 BStBl 1974 II S. 449

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 15 Nr. 2

Leitsatz

Macht der Gesellschafter einer Personengesellschaft seine Wohnung zugunsten des Betriebs der Gesellschaft frei, so sind nur die unmittelbaren Umzugskosten und die für die Beschaffung einer neuen Wohnung gezahlte Maklerprovision Betriebsausgaben der Gesellschaft, nicht dagegen z.B. eine an den bisherigen Mieter der neuen Wohnung gezahlte Abfindung und die Differenz im Mietzins der neuen und der alten Wohnung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 449
BFHE S. 120 Nr. 112,
ZAAAA-99959

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BFH, Urteil v. 17.01.1974 - IV R 100/70

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