1. Bei einem Streit über die Rechtmäßigkeit einer vom FA unbefristet festgesetzten Kraftfahrzeugsteuer bemißt sich der Wert des Streitgegenstandes nach dem auf den regelmäßigen Entrichtungszeitraum (das Jahr) entfallenden Steuerbetrag (Änderung der Rechtsprechung).
2. Das Halten eines zur Beförderung von Reitpferden besonders eingerichteten Lastkraftwagens ist nicht gemäß § 2 Nr. 6 KraftStG 1961 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
3. Berichtigung eines schriftlichen Freistellungsbescheides nach Fehleraufdeckung durch die OFD.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 432 BFHE S. 83 Nr. 112, RAAAA-99953