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Das Lieferkettengesetz zwischen BAFA-Praxis, Gesetzesänderung und EU-Richtlinie
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG, kurz: Lieferkettengesetz) befindet sich seit seinem Start in einem dynamischen Wandel – weniger durch neue inhaltliche Pflichten, sondern durch eine veränderte praktische Wirkung. Drei Entwicklungen prägen diese Relativierung der ursprünglichen Regulierungsintensität. Welche das sind und was das für Unternehmen konkret bedeutet, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Kernaussagen
Das LkSG wandelt sich vom formalen Sorgfaltsregime hin zu einem risikoorientierten Compliance-Instrument.
Die BAFA-Praxis prägt faktisch den Normgehalt des LkSG.
Berichtspflichten und Bußgeldregelungen werden reduziert, die materiellen Sorgfaltspflichten bleiben bestehen.
Die CSDDD relativiert nationale Lieferkettengesetze und positioniert das LkSG als Übergangsregelung.
Unternehmen erfahren weniger formalen Druck, müssen aber die Verantwortung für Hochrisiken weiterhin tragen.
Fazit
Das LKSG befindet sich in einer Phase der funktionalen Entschärfung und Übergangssteuerung. Verwaltung, nationale Gesetzgebung und europäische Regulierung folgen einer gemeinsamen Linie: Reduktion formaler Belastungen bei gleichzeitiger Konzentration auf substanzielle Risiken. Für Unternehmen bedeutet dies weniger administrativen Druck, aber ke...