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Online-Nachricht - Donnerstag, 22.01.2026

Schenkungsteuer | Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen (BFH)

Befindet sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alternative 1, Nr. 4 ErbStG in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. (BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802) nicht zum nach § 13a Abs. 4 ErbStG begünstigten Betriebsvermögen (; am nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am

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