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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1800/25

Gesetze: FGO § 52d Satz 1; FGO § 52d Satz 2; FGO § 62 Abs. 2 Satz 1

Statusbezogener Berufsträgerbegriff in § 52d FGO

Leitsatz

1. Eine nur per Telefax erhobene Klage eines Steuerberaters in eigener Sache ist formunwirksam, da der Berufsträgerbegriff in § 52d Satz 2 FGO status- und nicht rollenbezogen auszulegen ist.

2. Das Steuergeheimnis wird durch die elektronische Übermittlung von Schriftstücken durch das FG über bzw. an das persönliche beSt-Postfach des in eigener Sache klagenden Steuerberaters nicht verletzt.

Fundstelle(n):
FAAAK-08402

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 19.11.2025 - 1 K 1800/25

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