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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 53/25

Gesetze: KaffeeStG § 21 Abs. 3 Satz 2 ; AO § 204 ; AO § 163

Kaffeesteuer: Kein Vertrauensschutz betreffend Außenprüfungsberichte

Leitsatz

1. Zur Frage der abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 AO wegen einer Verletzung des Vertrauens in Außenprüfungsberichte.

2. Grundsätzlich kann sich ein Steuerpflichtiger nicht für die Zukunft auf eine in Außenprüfungsberichten zu Grunde gelegte unzutreffende Rechtsauffassung der Steuerverwaltung berufen (mit Nachweisen der BFH-Rechtsprechung). Dies gerade dann nicht, wenn der Steuerpflichtige keinen Antrag auf verbindliche Zusage nach § 204 AO gestellt hat.

3. Siehe auch die Parallelentscheidung zum Az. 4 K 81/22 betreffend die Frage der Lieferereigenschaft i.S.d. § 21 Abs. 3 Satz 2 erster Fall KaffeeStG.

Fundstelle(n):
IAAAK-08398

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Finanzgericht Hamburg , Urteil v. 02.10.2025 - 4 K 53/25

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