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BFH Urteil v. - I R 114/72 BStBl 1974 II S. 317

Gesetze: AO § 222AO § 232

Leitsatz

1. Die Gewährung der Investitionsprämie nach § 32 KohleG ist Teil des Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerfestsetzungsverfahrens.

2. Wird die Investitionsprämie erst nach Unanfechtbarkeit der Veranlagung während einer Betriebsprüfung beantragt, so kann sie nur unter den Voraussetzungen des § 222 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 232 Abs. 1 AO gewährt werden. Sind lediglich neue Tatsachen zuungunsten des Steuerpflichtigen bekanntgeworden, kann dieser ein Interesse daran haben, eine Erhöhung des verrechnungsfähigen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderungsbetrags zu erstreben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 317
BFHE S. 420 Nr. 111,
XAAAA-99896

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BFH, Urteil v. 13.02.1974 - I R 114/72

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