Steuerhinterziehungsbekämpfung | Ankauf von Steuer-CD´s und Hinweisgeberschutz (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, ob sie seit 2012
sog. Steuer-CDs zur Verfolgung von Steuerstraftaten käuflich erworben hat und
ob Hinweisgeber gemäß der sog. „Whistleblower-Richtlinie“
(EU-Richtlinie 2019/1937) ausreichend geschützt sind.
In seiner Antwort vom führt der Parlamentarische Staatssekretär Michael Schrodi Folgendes aus:
Der Erwerb von Daten gehört nicht zu den ministeriellen Aufgaben. Aufgrund dessen hat kein Bundesministerium entsprechende Daten erworben. Es fanden jedoch folgende Erwerbe durch nachgeordnete Behörden statt:
Erwerb der sog. Dubai-Daten durch das BZSt im Jahr 2021
Erwerb der sog. Panama-Papers durch das Bundeskriminalamt im Jahr 2017
Die Länder sind nach dem Grundgesetz für den Steuervollzug und die Strafverfolgung zuständig. Dazu gehören auch Erwerbe steuererheblicher Daten. Das BMF unterstützt die Länder im gesetzlichen Rahmen mit allen hierfür erforderlichen Maßnahmen.
Die sog. "Whistleblower-Richtlinie" (EU-Richtlinie 2019/1937) wurde in Deutschland durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, umgesetzt. Zentraler Bestandteil ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das am in Kraft getreten ist.
Das HinSchG kommt auf Sachverhalte zur Anwendung, die sich nach seinem Inkrafttreten ereignet haben. Dessen sachlicher Anwendungsbereich umfasst auch Steuerstraftaten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG).
Hinweisgebende Personen sind umfassend vor Repressalien geschützt, soweit auch der persönliche Anwendungsbereich nach § 1 HinSchG eröffnet ist und die Meldung an eine der dort vorgesehenen internen oder externen Meldestellen erfolgt (§ 17 f. HinSchG, §§ 28 ff. HinSchG) oder ein Verstoß unter den Voraussetzungen von § 32 HinSchG offengelegt wird.
Quelle: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Isabelle Vandre (Die Linke), BT-Drucks. 21/3373 S. 9 f.
Fundstelle(n):
BAAAK-08182