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Online-Nachricht - Mittwoch, 14.01.2026

Investmentsteuergesetz | Bekanntgabe des Basiszinses zur Berechnung der Vorabpauschale (BMF)

Dekorative GrafikDas BMF hat den Basiszins zum für die Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 InvStG für 2026 bekannt gegeben ().

Hintergrund: Der Anleger eines Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Absatz 1 Nummer 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2026 ist unter Anwendung des Basiszinses vom zu ermitteln.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,20 % für Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und einer Restlaufzeit von 15 Jahren errechnet.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: (lb)

Fundstelle(n):
PAAAK-08160