1. Zum Erwerb der Verwertungsbefugnis auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit einem beurkundeten, für 24 Jahre bindenden Verkaufsangebot zu einem festen Kaufpreis, Auflassungsvormerkung, Darlehensgewährung und sofortiger Nutzungsüberlassung mit der Befugnis zur Vermietung und Verpachtung.
2. Die Erfüllung des Tatbestands des § 1 Abs. 2 GrEStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß dem Eigentümer Risiken oder mögliche Nachteile seines Eigentums verbleiben.
3. Zur nicht ermittelbaren Gegenleistung für die Überlassung der Verwertungsmöglichkeit im ganzen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1974 II Seite 251 BFHE S. 360 Nr. 111, ZAAAA-99878
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