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Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
Der Bundesrat hat am dem Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (BR-Drucks. 695/25) zugestimmt (BR-Drucks. 695/25 (Beschluss)).
Mit dem Gesetz werden die Verwaltungsleitlinien der Industrieländerorganisation OECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen in deutsches Recht umgesetzt (vgl. Stauske, StuB 2025 S. 780, NWB DAAAK-01593). Zudem wird die Lizenzschranke nach § 4j EStG gestrichen.
Hinweise: Das Gesetz trat im Wesentlichen am in Kraft (BGBl 2025 I Nr. 353). Ebenfalls am hat der Bundesrat der sog. Mindeststeuer-Bericht-Verordnung – MinStBV (BR-Drucks. 610/25) zugestimmt (BR-Drucks. 610/25 (Beschluss)).