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Umsatzsteuer | (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum
Das BMF hat ein Schreiben zur (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum , zur Änderung der Abschnitte 10.1 und 12.16 Abs. 12 UStAE sowie zur Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht vom zum veröffentlicht.
Restaurant- und [i]Steuersatz von 7 % bei der Abgabe von SpeisenVerpflegungsdienstleistungen, soweit es sich um die Abgabe von Speisen handelt, unterliegen ab dem dauerhaft dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, nachdem diese Steuerermäßigung bereits vorübergehend in der Zeit vom bis galt.
Der [i]Änderung des UStAE UStAE wird wie folgt geändert:
Nach Abschnitt 10.1 Abs. 11 wird Abs. 12 angefügt, wonach für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistu...